Am 24.08.2018 wurde dem Admin-Team ein Hinweisvideo zugespielt, aus welchem ein Verstoß gegen die ProLeague-Regel § 8.1 hervorgeht. Im Folgenden sollen Hintergründe, Sachverhalt, Urteil und die entsprechende Begründung zum allgemeinen Verständnis dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis:
- Der Sachverhalt & Hintergrund
- Die Stellungnahmen der beschuldigten Spieler
- Tatbestände hinsichtlich des § 8.1 der PL-Regeln
- Objektiver Tatbestand
- Subjektiver Tatbestand
- Urteil
- Begründung des Urteils
- Festsetzung des Strafmaßes
1. Der Sachverhalt & Hintergrund
Nach umfassenden Ermittlungen, der mehrfachen Sichtung des Beweismaterials und unter Einbezug von Aussagen der beschuldigten Spieler F. (F), Corny (C) und D. (D) sowie weiteren Zeugenaussagen zur Sache gestaltet sich der Sachverhalt wie folgt:
In der Nacht von Freitag auf Samstag, den 24.08.2018 trafen zwei Clubs mit Spielerbeteiligung der ProLeague beim sog. Fun-Clubben aufeinander. Es handelte sich dabei um die Clubs „Rote Jockels [ROT]“ sowie „FC FlyingPandas [FLY]“. Für ROT waren die Spieler F, C und D sowie drei weitere, menschliche Spieler (darunter auch der PL-User BayernHeynckes (B)) aktiv. Nachweislich waren die Spielerwerte der menschlichen Spieler auf einen Gesamtwert von 99 manipuliert, die Werte der KI-gesteuerten Bots lagen im Bereich zwischen 88 und 91 und waren ebenfalls manipuliert. Erkannt wurde dies im FIFA-Pausen-Menü durch das Durchgehen der Übersicht „Performance“, in welchem die Spielernamen des eigenen und des gegnerischen Teams, deren Positionen und insbesondere die Gesamtstärken angezeigt werden. Als „Kapitän“ des Teams ROT agierte der Spieler F, festgestellt durch die Kapitänsbinde im Spiel.
Weiter im Bildmaterial ist zu erkennen, dass der Spieler F noch vor Anpfiff das Spiel verlassen hatte, während alle anderen, menschlichen Spieler noch wenige Sekunden weitergespielt haben. In der vierten Spielminute hatten die drei beschuldigten Spieler das Spiel verlassen. Lediglich B und die beiden anderen, menschlichen Spieler (namentlich „Aleks“ und „HaDi“) befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Spiel.
Hintergrund:
Wie aus den Ermittlungen hervorgeht, gab es in jüngster Vergangenheit bereits Gespräche unter den drei Beschuldigten über das Thema Cheaten/Modifikationen. Ebenso wurde F durch einen PL-Admin mündlich auf die Regeln 8 ff. und auf die Konsequenzen hingewiesen, die ein Verstoß gegen diese Regeln mit sich bringt.
2. Die Stellungnahmen der beschuldigten Spieler
F:
Ich habe mich in der Vergangenheit hier und da mit C und D über das Cheaten unterhalten, so wie es viele andere auch machen. Irgendwann habe ich mir einen kostenlosen Offline-Trainer heruntergeladen und bekam, nachdem ich das Tool einmal benutzt habe, sofort eine Verwarnung von EA. Danach habe ich das Programm nicht mehr angerührt. An dem besagten Abend wollte ich bloß testen, ob es auch im ProClubs-Modus funktioniert und ob es wirklich so „einfach“ ist. Ich habe es vor dem Spiel gegen FLY eingeschaltet und fungierte in dem Spiel als Kapitän. Das Drücken einer bestimmten Tastenkombination änderte dann tatsächlich die Werte der menschlichen Spieler und auch der KI, was ich aber nicht erwartete. Wir stellten dies erst vor dem Anpfiff des Spiels fest, da das Spiel pausierte. Ich bemerkte, dass ich einen Gesamtwert von 99 hatte und habe das Spiel sofort verlassen. Zeitgleich sagte ich zu C und D, dass ich einen Fehler gemacht habe und sie das Spiel ebenfalls verlassen sollen. Sie wussten nicht, dass ich ein Tool im Hintergrund laufen und dies benutzt hatte. Mir tut es unendlich Leid, dass es dazu gekommen ist und ich bereue alles. Ich habe damit nicht nur mich, sondern auch den Ruf meines Clubs und insbesondere auch den anderer, unschuldiger Spieler in Gefahr gebracht und dafür schäme ich mich zutiefst.
C und D:
Wir kennen F sehr gut und auch sehr lange, zocken häufig gemeinsam zu allen möglichen Zeiten in FunClubs. Vor wenigen Wochen haben wir uns mit F mal über das Cheaten unterhalten. Uns war jedoch jederzeit klar, dass es dabei bleiben würde und dass es für uns nicht in Frage kommt, sowas zu benutzen. An dem Abend des Vorfalls haben wir zusammen mit F und noch ein paar weiteren, wechselnden Spielern in einem offenen Club gespielt. Im Spiel gegen FLY war das Spiel vor Anpfiff pausiert. F sagte plötzlich, dass er einen Fehler gemacht habe und dass wir das Spiel verlassen sollen. Wir wussten erstmal nicht, was er damit meint und als er es dann nochmal ausdrücklich sagte, habe ich (D) im oberen Pausenmenü festgestellt, dass unsere Gesamtwerte auf 99 sind. Dann haben wir das Spiel so schnell es geht verlassen. Ob das Spiel schon angepfiffen war, wissen wir nicht mehr genau. Wenn, dann haben wir höchstens ein bis zwei Spielminuten auf dem Platz gestanden, aber nicht aktiv gespielt. Nachdem wir alle aus dem Spiel waren, wurde uns klar, dass F dafür verantwortlich war, da er Kapitän war und wir gehört hatten, dass nur der Kapitän solche Manipulationen vornehmen kann. Als die uns bekannten, gegnerischen Spieler uns darauf im TS anschrieben, einigten wir drei (F, C und D) uns darauf, dass wir es auf einen unserer unbekannten Mitspieler schieben, um F nicht in die Pfanne zu hauen. Das war auch der Grund dafür, dass wir nach dem Spiel nicht direkt zu den PL-Admins gegangen sind und den Vorfall gemeldet haben. Bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem wir die Gesamtwerte entdeckt haben, wussten wir jedenfalls nicht, dass jemand bei uns im Team ein Tool benutzt, um Spielerwerte zu manipulieren.
3. Tatbestände hinsichtlich des § 8.1 der PL-Regeln
3a. Objektiver Tatbestand
Zweifelsfrei handelt es sich bei den gezeigten Beweisbildern um Modifizierungen im Sinne der PL-Regel 8.1. Der Tatbestand des Änderns von Spielerwerten/-attributen ist von allen genannten Spielern erfüllt, da ein Gesamtwert von 99 mit den durch FIFA zur Verfügung gestellten Möglichkeiten (Freispielen und Skillpunkte) nicht erzielt werden kann. Daraus kann gefolgert werden, dass hierzu ein Fremdprogramm verwendet wurde.
Fraglich in diesem Zusammenhang ist folgender Aspekt:
Wurde ein Fremdprogramm von einem Spieler verwendet, der als Kapitän die anderen (menschliche Spieler als auch Bots) boostete, oder haben die einzelnen Spieler jeweils ein eigenes Tool dafür benutzt?
Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass nur ein einziger Spieler ein Tool als Kapitän verwendet hat. Da im Laufe des Abends mehrere andere Spieler den Spielen beigetreten sind, und im dargelegten Fall alle menschlichen Spieler auf 99 geboostet waren, ist es unwahrscheinlich, dass alle diese Spieler jeweils ein eigenes Cheat-Tool dazu verwendet haben. Darüber hinaus gab der Spieler F zu, dass er ein entsprechendes Programm heruntergeladen und benutzt hat. Dies deckt sich des Weiteren auch mit der Aussage von C und D.
Bewertung zu a.: Der Objektive Verstoß gegen § 8.1 der PL-Regeln ist erfüllt. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wurde das dazu verwendete Tool nur von einen Spieler benutzt. Bei dem Spieler muss es sich aufgrund des Manipulationsumfangs um den Kapitän der Partie handeln. Dieser war dem Beweismaterial nach der Spieler F. Sein Geständnis bestätigt dies.
3b. Subjektiver Tatbestand
Fraglich ist, inwiefern die Beschuldigten das Tool vorsätzlich verwendeten. F hat die Nutzung eines Tool zugegeben und handelte wissentlich, wenn er auch den Eintritt des Manipulationseffekts nicht erwartete. Weiter fraglich ist, ob das Fremdprogramm mit oder ohne Wissen der geboosteten Beteiligten C und D verwendet wurde.
Dies lässt sich anhand der Darstellung und des Hintergrunds des Sachverhaltes zunächst nicht eindeutig bestimmen. Den Aussagen der beschuldigten Spieler zur Folge wussten C und D nicht, dass F das Tool verwendet bzw. verwenden wollte.
Dem entgegen stehen die Gespräche, die die drei Spieler im Vorfeld des Falls hatten. Wenn man sich bereits über die Möglichkeiten des Cheatens informiert und sich darüber austauscht, ist die Handlungsoption nicht gänzlich davon zu weisen. Zudem man allen Betroffenen bei der Befragung am 27.08.2018 angemerkt hat, dass sie sich mit den Begrifflichkeiten des Cheat-Tool-Programmierers auskennen.
Ergänzend dazu ist unklar, wie die Situation im Pausenmenü zu bewerten ist, als F den anderen Spielern mitteilt, dass er einen Fehler gemacht habe und sie das Spiel verlassen sollen. Anhand der Sachlage lassen sich zwei mögliche Varianten daraus ableiten:
3b. - Variante 1:
Die Spieler C und D wussten von dem Cheat-Tool und pausierten die Spiele absichtlich, um zu schauen gegen welchen Gegner man spielt. Womöglich spielte man bereits mehrere Spiele unter Verwendung des Tools. Als sie feststellen, dass sie gegen andere Deutsche spielen, brechen Sie das Spiel ab, um der Gefahr zu entgehen, entdeckt zu werden.
Dagegen spricht: C und D verließen das Spiel nicht im Pausenmenü, sondern (Beweis im Video) erst, als das Spiel bereits angepfiffen wurde. Ein wissentliches Handeln von C und D hätten sicher dazu geführt, dass das Spiel schneller beendet worden wäre.
3b. - Variante 2:
F benutzte das Tool im Unwissen der Spieler C und D und stellte im Menü fest, dass er die Werte per Tool nicht versteckt hatte. Er wies die unwissenden Spieler auf einen Fehler hin und wollte, dass sie das Spiel sofort verlassen. Dafür sprechen die Aussagen der Spieler, die Glaubhaftigkeit der Aussagen und auch der Umstand des verspäteten Verlassens des Spiels.
Bewertung: Bei F ist der Tatvorsatz zweifelsfrei zu bejahen. Bei C und D kann ein wissentliches Handeln nicht be- oder widerlegt werden. Anhand der Aussagen der Betroffenen ist nach aktuellem Kenntnisstand daher davon auszugehen, dass F im Unwissen der Spieler C und D handelte. Für die Urteilsfindung wurde von der Variante 2, kein Vorsatz/Wissen bei C und D, ausgegangen.
4. Urteil
Nach mehreren Sitzungen des PL-Admin-Team hat dieses das Urteil wie folgt gefällt:
Der Spieler F ist hinsichtlich des Verstoßes gegen § 8.1. der PL-Regeln vollumfänglich geständig und schuldig. Die Erfüllung der objektiven und subjektiven Tatbestände sind ohne Zweifel zu bejahen. Es konnten keine mildernde Umstände festgestellt werden.
Die Spieler C und D sind hinsichtlich des Verstoßes gegen § 8.1. der PL-Regeln teilumfänglich schuldig. Der Erfüllung des objektiven Tatbestandes steht die Nicht-Erfüllung des subjektiven Tatbestandes entgegen. Das Wissen und Wollen der Manipulation sind die hervorzuhebenden Merkmale eines solchen Verstoßes und sind nicht nachweisbar. Es konnten ebenfalls keine mildernden Umstände festgestellt werden.
Bei den weiteren drei Spielern liegt zwar der objektive Verstoß vor, jedoch kann der Vorsatz gänzlich ausgeschlossen werden, da alle drei weder etwas von der Manipulation mitbekommen haben noch sich an der anschließenden Handlung, den F zu schützen, beteiligten. Ihnen wird eine klare "Opfer-Rolle" zugesprochen und jegliche Anschuldigung fallen gelassen.
5. Begründung des Urteils
5a. Zum Urteil des F
Die Gesamthandlung des Herunterladens, ggfs. des Erwerbs der Software, mit welcher man die Manipulationen herbeiführen kann, und auch deren Anwendung ist bewiesen und seinerseits zugegeben. Zudem handelte er fahrlässig (wenn man der Annahme folgt, dass D und C nichts von der Sache wussten), in dem er die Manipulation auf unwissende Dritte erweiterte und diese dadurch in die Bredouille gebracht hat. Mildernde Umstände sind höchstens in der Tatsache zu sehen, dass der Cheat ausschließlich im FunClub und nicht im Ligabetrieb eingesetzt wurde, spielen in der Urteilsfindung jedoch keine Rolle.
5b. Zum Urteil des C und D
Objektiv schuldig im Sinne des Cheatens. Dies geht zweifelsfrei aus dem Beweismaterial hervor. Die Spielerwerte waren eindeutig manipuliert. Dennoch liegt ein nicht-beweisbarer Teil im Sinne des Vorsatzes, insbesondere unter Berücksichtigung des Geständnisses von F, vor. Ein wissentliches, subjektiv-vorsätzliches Handeln konnte nicht nachgewiesen, jedoch auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Klar ist: Beide sind mit manipulierten Werten “erwischt” worden. Ob sie wissentlich mit dem F als Kapitän spielten in der Absicht, mit geboosteten Spielerwerten zu spielen, ist anhand des Sachverhaltes und der Aussagen nicht be- oder widerlegbar. Daher ist das Strafmaß aufgrund nicht eindeutiger Beweislage hinsichtlich des Vorsatzes abzumildern.
Verschärfend wirkt sich jedoch wiederum aus, dass der Verstoß nicht gemeldet wurde. Das Cheaten ist ein sehr heikles Thema und wird nahezu täglich innerhalb der Community diskutiert. Der Großteil der PL-Spieler ist an einem sauberen Wettbewerb interessiert und ist dazu angehalten, solche Vergehen zu melden.
Die Spieler sind schuldig im Sinne des objektiven Cheatens, unschuldig jedoch hinsichtlich des vorsätzlichen Handelns.
5c. Freisprüche
Gegen die drei weiteren, betroffenen Spieler liegen keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Regel 8.1 der PL vor.
6. Festsetzung des Strafmaßes
Für den Spieler F. wegen des nachgewiesenen Verstoßes gegen § 8.1 der PL-Regeln wird verhängt:
- Sperre für den Spielbetrieb der ProLeague (Ligen, Pokal, HoF, Abendturniere, Ladder, Sonstige) für
- FIFA 18
- FIFA 19
- Wertung für das gegnerische Team bei allen Spielen der Saison 15, in welchen der Spieler Kapitän war.
Für die Spieler Corny und D. wegen des objektiven Verstoßes gegen § 8.1 der PL-Regeln, gemildert durch fehlenden Vorsatz, wird verhängt:
- eine Sperre in Höhe von 4 Wochen für den Spielbetrieb der ProLeague (Ligen, Pokal, HoF, Abendturniere, Ladder, Sonstige). Da bereits das Spielwochenende vom 26.08.2018 verbüßt ist, gilt die Sperre bis einschl. zum 16.09.2018.
Für B und die beiden anderen Spieler wird keine Strafe verhängt.
- 33 Kommentare
- 30.08.2018 um 21:00
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